Angaben gemäß § 5 TMG
Laura Gaube
Giesekenhäger Reihe 19
17495 Karlsburg OT Lühmannsdorf
Kontakt
Telefon: 0160/99 86 80 98
E-Mail: webmaster@hundephysio-usedom.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Ust-ID DE353372529
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de
Allgemeine Behandlungsbedingungen
Behandlungsvertrag
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Laura Gaube (im Folgenden “Tierphysiotherapeut” genannt)
und dem in den Anmeldedaten genannten Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter einen Termin vereinbart; sowohl in mündlicher, telefonischer, als auch in schriftlicher Form wie E-Mail, WhatsApp oder ähnlicher Korrespondenz. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die allgemeinen Behandlungsbedingungen an.
3. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
4. Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tierphysiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt dem Tierphysiotherapeuten und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen.
5. Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten, die evtl. infolge einer Behandlung/Therapie eintreten oder verschlimmert werden können, können dem Therapeuten nicht zur Last gelegt werden. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden
Mitwirkung des Tierhalters
6. Der Tierhalter verpflichtet sich, alle therapierelevanten Informationen wie bekannte Erkrankungen, fehlende Impfungen, Einschränkungen und Medikationen des Tieres oder Ähnliches anzugeben.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter im Sinne von durch den Tierphysiotherapeuten erteilten “Hausaufgaben” nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter aufgrund seiner Mitwirkung an der Therapie verursacht werden. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Haftung
7. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Bezahlung der Behandlung
8. Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. der benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Bezahlung erfolgt der Behandlung nach persönlicher Absprache per EC-Karte, Rechnung oder PayPal.
Terminabsagen/ Terminversäumnisse
9. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, kann dieser bis 24h vorher kostenlos abgesagt werden.
Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Der Tierphysiotherapeut ist nicht verpflichtet, die durch den Halter verschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
Persönliche Daten
10. Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
11. Punkt 10 ist nicht anzuwenden, wenn der Tierphysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Punkt 10 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
12. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Greifswald. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Salvatorische Klausel
13. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.